Denn wer Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des EStG ist, muss zum Beispiel kein Gewerbe anmelden, kein IHK-Pflichtmitglied werden und Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen. Durch die besondere beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung werden Dienstleistungen höherer Art in persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Weise im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit erbracht. Ärzte und Apotheker als Freiberufler, mit ihrem gesundheitspolitischen Auftrag sind heute aber mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen und Reglementierungen unterworfen. Die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen stehen dabei im Focus der Politik und Ziel zahlreicher Gesundheitsreformen und deren Regelungen in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist es, selbige nachhaltig einzudämmen.
Im Geschäftsleben haften Freiberufler immer selbstschuldnerisch mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies zu wissen und entsprechende Vorsorge zu treffen, ist auch für den Arzt oder Apotheker existenziell.