Wissenschaftler sind unzufrieden mit dem Gendiagnostikgesetz. Sie kommen in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass wesentliche Teile des deutschen Gendiagnostikgesetzes nicht dem Stand der Technologie entsprechen, in der medizinischen Praxis kaum umsetzbar sind oder negative Auswirkungen auf den Erfolg anerkannter Vorsorgeuntersuchungen haben, wie das Neugeborenenscreening. Das Gesetz, das seit Februar 2010 in Kraft ist, ist dringend novellierungsbedürftig, so die Akademiengruppe „Prädiktive genetische Diagnostik als Instrument der Krankheitsprävention“ von Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften für die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.
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